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   OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13   

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https://dejure.org/2016,19339
OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13 (https://dejure.org/2016,19339)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.02.2016 - 1 LB 2/13 (https://dejure.org/2016,19339)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 1 LB 2/13 (https://dejure.org/2016,19339)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 10 USchadG, § 2 Nr 1a USchadG, § 2 Nr 3 USchadG, § 2 Nr 4 USchadG
    Klage eines anerkannten Naturschutzverbands auf Verpflichtung eines Kreises zur Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach dem Umweltschadensgesetz gegenüber einem Deich- und Hauptsielverband wegen Vertretenmüssens von Umweltschäden zu Lasten der geschützten Art ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensbegrenzungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen wegen Verschuldens von Umweltschäden auf Eiderstedt zu Lasten der Trauerseeschwalbe; Aufgabe der Trauerseeschwalbenkolonie durch Grabungsarbeiten als sog. Biodiversitätsschaden; Entwässerung der Halbinsel Eiderstedt ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensbegrenzungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen wegen Verschuldens von Umweltschäden auf Eiderstedt zu Lasten der Trauerseeschwalbe; Aufgabe der Trauerseeschwalbenkolonie durch Grabungsarbeiten als sog. Biodiversitätsschaden; Entwässerung der Halbinsel Eiderstedt ...

  • rechtsportal.de

    Schadensbegrenzungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen wegen Verschuldens von Umweltschäden auf Eiderstedt zu Lasten der Trauerseeschwalbe; Aufgabe der Trauerseeschwalbenkolonie durch Grabungsarbeiten als sog. Biodiversitätsschaden; Entwässerung der Halbinsel Eiderstedt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis Nordfriesland stattgegeben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis Nordfriesland stattgegeben

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Anordnung von Sanierungsmassnahmen für Umweltschäden eines Deich- und Sielverbandes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 8 CE 15.398

    Der Bau einer Bundesfernstraße durch den Straßenbaulastträger ist grundsätzlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13
    Der VGH München hat dies in einer Entscheidung vom 17.04.2015 8 CE 15.398 (NVwZ-RR 2015, 530) im Hinblick auf Tätigkeiten des Staates im Bereich der Daseinsvorsorge, die zur schlichten Hoheitsverwaltung gehört (dort: Straßenbaulastträger) anders beurteilt.
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13
    Der Europäische Gerichtshof hatte bereits am 12.05.2011 (Rs. C-115/09 NJW 2011, 2779 ff) entschieden, dass anerkannte Umweltverbände im Rahmen eines Rechtsbehelfs nicht darauf beschränkt sind, (nur) Rechtsverletzungen geltend machen zu können, die Rechtsgüter Einzelner schützen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2015 - 8 A 10041/15

    "Freimersheimer Mühle": Keine Sanierungspflicht für etwaige Umweltschäden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13
    Denn § 10 USchadG bietet keine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung der zur Durchsetzung von Sanierungspflichten zuständigen Behörde zu Untersuchungen, ob überhaupt ein Umweltschaden vorliegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.07.2015 8 A 10041/15 unter Hinweis auf VG Saarlouis, U. v. 12.09.2012 - 5 K 209/15 u.a. - juris, Rn. 68).
  • VG Schleswig, 20.09.2012 - 6 A 186/11

    VG Schleswig weist Klage des NABU in Sachen "Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt" ab

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13
    unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20.09.2012, zugestellt am 08.01.2013, Az. 6 A 186/11, den Beklagten unter Aufhebung seines Bescheides vom 23.10.2008 und seines Widerspruchsbescheides vom 15.09.2009 zu verpflichten, dem Beigeladenen aufzugeben, die erforderlichen Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.
  • VG Saarlouis, 11.05.2016 - 5 K 209/15
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13
    Denn § 10 USchadG bietet keine Rechtsgrundlage für die Verpflichtung der zur Durchsetzung von Sanierungspflichten zuständigen Behörde zu Untersuchungen, ob überhaupt ein Umweltschaden vorliegt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 22.07.2015 8 A 10041/15 unter Hinweis auf VG Saarlouis, U. v. 12.09.2012 - 5 K 209/15 u.a. - juris, Rn. 68).
  • VG Köln, 29.11.2016 - 2 K 6873/15

    Anordnung von Sanierungsmaßnahmen nach Inbetriebnahme des Offshore-Windparks

    Dieser im Zivilrecht (nahezu) unbestrittene Grundsatz gilt nach Auffassung der Kammer auch im Umweltschadensrecht, explizit: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 20. September 2012 - 6 A 186/11 -, juris (Rn. 71); a.A.: Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Februar 2016 - 1 LB 2/13 -, juris (Rn. 121 ff.); Beckmann/Wittmann, in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Umweltschadensgesetz, § 1 Rn. 25 (54. EL, August 2008); Petersen, USchadG, § 2 Rn. 21 ff.; ders., NuR 2014, 525, 530; Kohler, in Staudinger, BGB, Buch 3 - Sachenrecht, 2010,  Einleitung zum Umwelthaftungsrecht, Rn. 382; Ruffert, NVwZ 2010, 1177, 1182.

    Die Kammer teilt nicht die gegenteilige Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein, das für seine Auffassung den Umkehrschluss aus Art. 8 Abs. 4 lit. a) der Umwelthaftungsrichtlinie in Verbindung mit deren 20. Erwägungsgrund anführt, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 04. Februar 2016 - 1 LB 2/13 -, juris (Rn. 121 ff.); so auch die Literatur, vgl. nur Petersen, NuR 2014; 525, 530; Petersen, USchadG, § 2 Rn. 21 ff.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - 21 A 49/17

    Offshore-Windpark "Butendiek": Klage des NABU erfolglos

    vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 8. April 2019 - 1 Bf 200/15 -, juris, Rn. 74 m. w. N.; Schl.-H. OVG, Urteil vom 4. Februar 2016 - 1 LB 2/13 -, juris, Rn. 59.

    vgl. in diesem Sinne OVG Schl.-Holst., Urteil vom 4. Februar 2016 - 1 LB 2/13 -, juris, Rn. 67 m. w. N.

  • BVerwG, 21.09.2017 - 7 C 29.15

    Haftung nach dem Umweltschadensgesetz: Keine Zurechnung eines

    So ergibt sich aus § 2 Nr. 3 USchadG, dass Verantwortlicher im Sinne des Umweltschadensgesetzes auch der Inhaber einer - mit Legalisierungswirkung verbundenen - Zulassung oder Genehmigung für eine berufliche Tätigkeit ist, der in Ausübung oder Bestimmung dieser Tätigkeit unmittelbar einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen Schadens verursacht hat (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Urteil vom 4. Februar 2016 - 1 LB 2.13 - NuR 2016, 572 Rn. 127).
  • VG München, 25.01.2017 - M 9 K 15.3863

    Umweltschadensgesetz auf Tätigkeit des Straßenbaulastträgers beim Straßenbau

    Die entgegenstehende Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein (U.v. 4.2.2016 - 1 LB 2/13) betraf die Tätigkeit eines Verbandes als Betreiber, bei dem es sich ausweislich der Urteilsgründe um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gehandelt hat.

    b) Soweit in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten wird, dass das Umweltschadensgesetz hinsichtlich der Begriffe des "Vorsatzes" und der "Fahrlässigkeit" zwar an die zivilrechtlichen Maßstäbe anknüpft, nicht jedoch die Rechtswidrigkeit der Handlung voraussetzt, wird die Rechtstradition anderer Länder fehlinterpretiert (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 4.2016 - 1 LB 2/13).

    Im vorliegenden Fall wurden die Arbeiten am Erkundungstunnel beendet, sodass - anders als dem vom OVG Schleswig-Holstein entschiedenen Fall - keine Fortsetzung der genehmigten Tätigkeit trotz Schadenseintritts vorliegt (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 4.2.2016 - 1 LB 2/13).

  • VGH Bayern, 28.10.2022 - 8 BV 20.1918

    Umweltschäden beim Bau des Kramertunnels müssen saniert werden

    Soweit - wie im vorliegenden Fall - ein Umweltschaden festgestellt worden und der Verantwortliche untätig geblieben ist, besteht daher hinsichtlich des "Ob" des behördlichen Einschreitens kein Ermessen (vgl. OVG SH, U.v. 4.2.2016 - 1 LB 2/13 - NuR 2016, 572 = juris Rn. 131).

    Es verbleibt allerdings ein Ermessen hinsichtlich des Zeitpunkts und Inhalts der konkret zu ergreifenden Maßnahme (vgl. OVG SH, U.v. 4.2.2016 - 1 LB 2/13 - juris Rn. 132).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 88/17

    Keine subjektive Rechtsposition einer anerkannten Naturschutzvereinigung

    Gegebenenfalls kann die Vereinigung gerichtlichen Rechtsschutz gegen die Behörde in Anspruch nehmen (vgl. § 11 USchadG); auch in einem solchen Verfahren ist der Dritte, gegenüber dem die Behörde eine Maßnahme anordnen soll, beizuladen (vgl. z. B. OVG Schlesw.-H., Urteil vom 4.2.2016 - 1 KB 2/13 - NuR 2016, 572, juris).
  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

    Soweit sich der Beklagte mehrfach auf das Urteil des VG Schleswig vom 20.09.2012 - 6 A 186/11 -, nachgehend das Urteil des OVG Schleswig vom 04.02.2016 - 1 LB 2/13 -, nachgehend den Beschluss des BVerwG vom 26.02.2019 - 7 C 8.17 - stützt, ging es in dem Verfahren um die Klage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen die Umweltschutzbehörde, einem Betreiber von genehmigten Sielen und Schöpfwerken auf der Grundlage des USchadG aufzugeben, die erforderlichen Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.
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